Quelle: Gesetzesentwurf zu befristeter Impfpflicht: Das ist bekannt – ZDFheute
In dem Entwurf, der den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vorliegt, sind folgende Punkte festgehalten:
- Die Impfpflicht ist mit drei Impfungen erfüllt.
- Sie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
- Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Diese informieren ihre Versicherten über das neue Gesetz und Beratungsangebote.
- Die Kassen fordern die Impfnachweise an und speichern sie dann „versichertenindividuell“.
- Die Kassen erhalten eine technische Lösung (Impfportal), um die Impfnachweise „datensparsam und -geschützt“ sammeln zu können.
- Die Vollstreckung eines Bußgeldes wird ausgesetzt, wenn die betreffende Person die Impfung innerhalb von sechs Wochen nach dem Bußgeldbescheid nachholt.
- Es wird keine Zwangsimpfung geben, keine Sanktionierung über Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeit) und auch keine „Erzwingungshaft“.
- Die Menschen können selbst einen Impfstoff auswählen – und zwar zwischen allen zugelassenen Impfstoffen.
- Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt.