Quelle: spiegel.de
Voderholzer verwies in Frankfurt am Main darauf, dass eine Strafrechtsreform von 1973 Kindesmissbrauch nicht mehr als Verbrechen gewertet habe »und zwar auf der Basis von sexualwissenschaftlichen Urteilen, die davon ausgehen, dass für die betroffenen Kinder und Jugendlichen die Vernehmungen wesentlich schlimmer sind als die im Grunde harmlosen Missbrauchsfälle«. Dies müsse berücksichtigt werden, wenn heute über das Verhalten der Kirche in den Siebziger- und Achtzigerjahren geurteilt werde, sagte Voderholzer.
Mit dieser Aussage wird versucht die Schuld dem Staat bzw. der Justiz in die Schuhe zu schieben. Des Weiteren ist es eine klare Aussage keine Schuld anzuerkennen und die Straftat auch noch zu relativieren.
Er hätte auch direkt jedem Opfer eine Ohrfeige geben können.
Anschließend versucht er sich nochmals raus zu reden:
Voderholzer meldete sich daraufhin noch einmal zu Wort und versicherte, er sei missverstanden worden. Er habe sich die damals verbreitete Auffassung gerade nicht zu eigen machen wollen. »Ich halte die Verharmlosung des sexuellen Missbrauchs für verheerend«, beteuerte er.
Nein. Das war kein Missverständnis, sondern eine klare Aussage, die auch genau so gemeint war. In so einer Veranstaltung mit dem Plenum und (inter-)nationaler Beobachtung und das Thema, ist so eine Aussage eine bodenlose Frechheit.
Seine Ausrede fällt in sich zusammen, sobald nicht nur Deutschland in Betracht gezogen wird. Denn die Änderung im Strafrecht ist nur in Deutschland und nicht Weltweit wo es hunderte wenn nicht sogar tausende Missbrauchsfälle gibt.
Bischof Rudolf Voderholzer sollte von allen Ämter sich verabschieden.