Quelle: bundesrat.de
Die jüngste Sitzung des Bundesrates endete ohne Zustimmung zur Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), trotz der Bemühungen der Bundesregierung, den Ländern entgegenzukommen. Dieses Ergebnis verzögert das Vorhaben der Ampel-Koalition, das Gesetz in Kraft zu setzen.
Infolgedessen bleibt den Bürgern der Anspruch auf digitale Dienstleistungen des Bundes, der ab 2029 gelten sollte, vorerst verwehrt. Ebenso wird die Einführung eines einheitlichen digitalen Bürgerkontos, das voraussichtlich auf der Bund-ID basieren würde, nicht realisiert.
Der Innenausschuss des Bundesrates bemängelte, dass der Bund sich fast gänzlich aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung zurückzieht, was zu Lasten der Länder und Kommunen geht. Es wurde kritisiert, dass der Bund gesetzliche Vorgaben macht, ohne die daraus resultierenden Kosten ausreichend zu kalkulieren. Zudem wurde betont, dass das bewährte Anmeldeverfahren über das elektronische Steuerportal Elster, das über 20 Millionen Nutzer hat, nicht ohne triftigen Grund durch andere Systeme ersetzt werden sollte.
Obwohl der Innenausschuss eine grundlegende Überarbeitung der OZG-Reform im Vermittlungsausschuss empfahl, lehnten insbesondere die von der CDU/CSU geführten Länder diese Option ab. Die Unionsfraktion im Bundestag verlangte mehr Verbindlichkeit, um die Digitalisierung der Verwaltung mit der notwendigen Dynamik und Priorität voranzutreiben.
Die Bundesregierung bot dem Bundesrat als Kompromiss für die Zustimmung zum OZG an, alle Standards nur in Abstimmung mit den Ländern im IT-Planungsrat zu beschließen und Elster als dauerhaften Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus beizubehalten. Ein Staatssekretär aus dem Bundesinnenministerium machte jedoch deutlich, dass angesichts der angespannten Haushaltslage keine zusätzlichen Mittel vom Bund zu erwarten sind.