Quellen:
- bundestag.de (PDF)
- europa.eu
Im Zuge der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts hat der Bundestag eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das alltägliche Leben der Verbraucher erheblich vereinfachen wird. Bis zum Ende des Jahres 2024 wird in Deutschland die Einführung von standardisierten USB-C-Ladekabeln für eine Vielzahl von elektronischen Geräten erwartet. Diese Regelung betrifft Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Spielkonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher.
Diese legislative Änderung ist das Ergebnis einer Abstimmung im Bundestag zur Modifikation des Funkanlagengesetzes. Die Änderung wurde mit breiter Mehrheit angenommen, wobei neben den Regierungsfraktionen auch die CDU/CSU und die AfD dafür stimmten; lediglich die Gruppe der Linken enthielt sich.
Ab dem Jahr 2026 wird diese Vorschrift gemäß der EU-Richtlinie auch für Laptops gelten. Das übergeordnete Ziel dieser Politik ist es, den sogenannten Kabelsalat zu reduzieren, Elektroschrott zu verringern und die Suche nach dem richtigen Ladegerät zu vereinfachen. Nicole Bauer, Abgeordnete der FDP, bezeichnete das Gesetz während der Debatte am Donnerstag als "Anti-Kabelsalatgesetz".
Die Reform sieht auch vor, dass künftige technologische Entwicklungen berücksichtigt werden sollen. Dies beinhaltet auch nicht kabelgebundene Ladesysteme wie Qi. Der USB-C-Anschluss und das Protokoll "USB Power Delivery" für kabelgebundenes Laden werden mit dieser Richtlinie standardisiert. Zudem wurde ein Recht für Endnutzer festgeschrieben, Geräte ohne Ladegerät erwerben zu können. Zusätzlich wurden Informationspflichten eingeführt, die auf Piktogrammen basieren und über die Leistungseigenschaften von Ladegeräten informieren sollen – insbesondere darüber, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist.