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Der Digital Markets Act (DMA) ist ein EU-Gesetz, das die Märkte im digitalen Sektor fairer und wettbewerbsfähiger machen soll. Um dies zu erreichen, legt der DMA eine Reihe von klar definierten objektiven Kriterien fest, um "Gatekeeper" zu identifizieren. Gatekeeper sind große digitale Plattformen, die sogenannte Kernplattformdienste anbieten, wie zum Beispiel Online-Suchmaschinen, App-Stores oder Messenger-Dienste. Gatekeeper müssen sich an die Gebote (d.h. Verpflichtungen) und Verbote (d.h. Untersagungen) halten, die im DMA aufgelistet sind. Der DMA ist eines der ersten regulatorischen Instrumente, das die Gatekeeper-Macht der größten digitalen Unternehmen umfassend regelt. Der DMA ergänzt, aber ändert nicht die EU-Wettbewerbsregeln, die weiterhin vollständig gelten .

Der DMA zielt darauf ab, einen fairen Wettbewerb für alle digitalen Unternehmen zu gewährleisten, unabhängig von ihrer Größe. Die Verordnung wird klare Regeln für große Plattformen festlegen - eine Liste von "Dos" und "Don'ts" - die verhindern sollen, dass sie unfaire Bedingungen für Unternehmen und Verbraucher auferlegen . Zum Beispiel werden sie im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen . Der DMA baut auf dem deutschen GWB-Digitalisierungsgesetz auf, das 2021 in Kraft getreten ist und vergleichbare Regelungen enthält .

Der DMA wurde am 14. September 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Zum 1. November 2022 (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt) ist das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft getreten und gilt ab dem 2. Mai 2023 . Die Europäische Kommission ist die alleinige Durchsetzungsbehörde des DMA. Ein gemeinsames Team in den Generaldirektionen Wettbewerb (DG COMP) und Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CONNECT) ist für die Umsetzung und Durchsetzung des DMA verantwortlich .

Messenger-Dienste sollen untereinander Nachrichten austauschen können

Der DMA verpflichtet die Gatekeeper, die Interoperabilität ihrer Dienste mit denen anderer Anbieter zu gewährleisten, soweit dies technisch möglich und verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass Nutzer von verschiedenen Messenger-Diensten miteinander kommunizieren können sollen, ohne dass sie dieselbe Plattform verwenden müssen. Dies soll die Wahlfreiheit der Nutzer erhöhen und den Marktzugang für kleinere Anbieter erleichtern.

Apple muss seinen Marktplatz öffnen

Der DMA verbietet den Gatekeepern, ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen gegenüber denen ihrer Wettbewerber zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Das bedeutet, dass Apple seinen App-Store für andere Anbieter öffnen muss und ihnen dieselben Bedingungen wie seinen eigenen Angeboten gewähren muss. Außerdem muss Apple den Nutzern erlauben, Apps aus anderen Quellen als dem App-Store zu installieren, wenn sie dies wünschen.

iPhone-Browser Standard definierbar

Der DMA verpflichtet die Gatekeeper, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Einstellungen für bestimmte Funktionen oder Dienste zu wählen, anstatt ihnen voreingestellte Optionen aufzuzwingen. Das bedeutet, dass iPhone-Nutzer ihren eigenen Standard-Browser auswählen können sollen, anstatt den von Apple vorgegebenen Safari-Browser verwenden zu müssen.

Google Suchmaschine muss die Ergebnisse ausführlicher darstellen

Der DMA verpflichtet die Gatekeeper, transparente und faire Kriterien für die Anzeige und das Ranking von Informationen auf ihren Plattformen anzuwenden. Das bedeutet, dass Google seine Suchmaschine so gestalten muss, dass sie die Ergebnisse ausführlicher darstellt und den Nutzern erklärt, wie sie zustande kommen. Außerdem muss Google den Nutzern ermöglichen, auf andere Suchmaschinen zuzugreifen oder sie als Standard zu wählen.

Neue Regeln für die großen Plattformen (wie Amazon, Apple, Meta, Microsoft, ByteDance)

Der DMA gilt für alle großen Plattformen, die Kernplattformdienste in der EU anbieten und bestimmte objektive Kriterien erfüllen. Diese Kriterien beziehen sich auf die Größe der Plattform (mehr als 45 Millionen monatliche aktive Endnutzer in der EU), die Bedeutung der Plattform (mehr als 10.000 jährliche Geschäftskunden in der EU) und die Dauerhaftigkeit oder Vorhersehbarkeit der Position der Plattform (mehr als drei Jahre ununterbrochen erfüllt). Die EU-Kommission ist die alleinige Behörde, die feststellt, ob eine Plattform ein Gatekeeper ist oder nicht.

Strafen bei Verstößen

Der DMA sieht strenge Sanktionen für Verstöße gegen die Verhaltensregeln vor. Die EU-Kommission kann Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des Gatekeepers verhängen oder periodische Zwangsgelder von bis zu 5 % des täglichen weltweiten Umsatzes festsetzen. Außerdem kann die Kommission bei wiederholten Verstößen zusätzliche strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen anordnen.

Letzte Option: Die Zerschlagung des Konzerns

Der DMA sieht als letzte Option die Möglichkeit vor, dass die EU-Kommission die Zerschlagung eines Gatekeepers anordnen kann, wenn dieser wiederholt und schwerwiegend gegen die Verhaltensregeln verstößt und keine andere Abhilfemaßnahme wirksam ist. Dies wäre jedoch ein sehr außergewöhnlicher und sorgfältig begründeter Schritt, der nur nach einer eingehenden Untersuchung und unter Wahrung des Rechts auf Anhörung und gerichtlichen Rechtsschutz erfolgen könnte.