Quelle: europa.eu
Die Abgeordneten haben mit 587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen eine Einigung mit dem Rat zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien gebilligt.
Das neue Gesetz berücksichtigt technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Lebensdauer. Die Verordnung sieht eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh vor. Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können. Ein digitaler Batteriepass wird für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh eingeführt. Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU, ist ebenfalls vorgesehen.
Die Verordnung enthält strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen und Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien. Es gibt auch Mindestgehalte an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien.
Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Umweltbelastung durch Batterien zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.