Anno 2014…
In ihrem Tätigkeitsbericht Telekommunikation und Post 2012/2013 kommt die Bundesnetzagentur zur Bewertung, dass die Breitbandversorgung in Deutschland gut vorankomme. Schätzungen zufolge stieg bis Ende 2013 die Anzahl der Breitbandanschlüsse in Deutschland auf 28,6 Millionen – zur Jahresmitte waren es noch 28,4 Millionen. Das entspricht laut Bundesnetzagentur einer Versorgungsrate von über 34 Prozent, bezogen auf die Einwohnerzahl – der EU-Mittelwert beträgt 28,8 Prozent. Im Vergleich der EU-Staaten liegt Deutschland somit über dem Durchschnitt.
Wirft man einen genaueren Blick darauf, relativiert sich der Erfolg allerdings recht schnell, denn als Breitbandanschluss gelten der Bundesnetzagentur zufolge bereits Datenübertragungsraten von 2 MBit/s.
Wünschenswert für den Bedarf der Privatkunden wäre bis Ende 2014 eine nahezu flächendeckende Breitbandversorgung von 20 bis 30 MBit/s. In der nächsten Ausbaustufe ist heute schon eine Steigerung auf 50 MBit/s absehbar. Den aktuell verfügbaren Zahlen der Bundesnetzagentur zufolge entfielen aber lediglich 27,3 Prozent der Breitbandanschlüsse in die Kategorie 30 MBit/s bis unter 100 MBit/s.
Anno 2016…
Den Planungen der Deutschen Telekom zufolge sollen bis 2016 rund 24 Millionen Haushalte mit VDSL-Vectoring und einer Bandbreite von 100 MBit/s angeschlossen werden.
Bundesförderprogramme für Breitbandausbau Bundregierung ermöglicht eine Förderung für Breitbandausbau. Voraussetzung ist das Gebiet muss weniger als 30 MBit/s Bandbreite erhalten und kein Internetserviceprovider (ISP) hat vor in den nächsten 3 Jahre selber dort auszubauen.
2018+
Überall in Deutschland wird kräftig FTTH (Glasfaser bis ins Haus / Gebäude) ausgebaut.
…Vorspulen, 2022.
Die bisherige Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s wurde auf 100 Mbit/s erhöht.
Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.
Quelle: BMDV – Breitbandförderung (bmvi.de)
Und jetzt kommts…
Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag unterbreitet, wie hoch die Mindestanforderungen für Down- und Upload-Geschwindigkeiten beim „Recht auf schnelles Internet“ sein sollen, welches Anfang Dezember in Kraft getreten ist. Demnach sollen es 10 MBit/s im Download und 1,3 MBit/s im Upload sein.
Noch im Dezember 2021 sind die Reformen des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten, welches auch ein „Recht auf schnelles Internet“ beinhaltet. Wie dieser Universaldienst aussieht und welche Mindestanforderungen er erfüllen muss, soll von der Bundesnetzagentur bis Juni 2022 geregelt werden. Jene hat nun einen Vorschlag ausgearbeitet, wie hoch die Geschwindigkeiten mindestens im Down- und Upload sowie die maximale Dauer der Latenz bei einem geschalteten Anschluss sein sollen. Demnach soll die Downloadrate mindestens 10 MBit/s, die Uploadrate 1,3 MBit/s und die Dauer der Latenz höchstens 150 Millisekunden betragen.
So sieht es nun auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Da korrigiert man das Ziel von 50 nun auch auf 30 Mbit/s.
Die vom Gesetzgeber in der Beschlussempfehlung zur TKG-Novelle vorgeschlagene anfängliche Mindestbandbreite von 30 Mbit/s ist ein aus Verbrauchersicht verkraftbarer Kompromiss und sollte daher als anfängliche Mindestbandbreite für die kommende Rechtsverordnung gewählt werden.
Einfach nur noch peinlich.
Viel Spaß für die 4 Köpfige Familie die gerne Netflix schaut, die Tochter YouTube oder Netflix schaut, der Sohn gerne Spiele spielt, die Frau in der ARD/ZDF Mediathek mal wieder schnuppert. Dann können wir auch gleich wieder den alten Röhrenfernseher rausholen.