Quelle: tagesschau.de
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Das BfV dürfe die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Nun ist endlich was die Mehrheit der deutschen Bevölkerung schon längst weis, auch gerichtlich festgestellt worden. Ein sehr großer Schritt in die richtige Richtung – zum Verbot und Auflösung dieser Rechten / Faschisten Vereinigung die Steuergelder absaugt.