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(M)eine Meinung: Stresstest Omikron

Bildung, Betreuung – schon lange eine Belastung in diesen Pandemie-Zeiten. Omikron erhöht den Stresslevel für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Die Infektionszahlen steigen, und vielerorts herrscht ein Regel-Chaos.

Quelle: Schulen und Kitas: Stresstest Omikron | tagesschau.de

Was in den deutschen Schulen abläuft, ärgert mich seit vor der Pandemie. Dies liegt an vielen Dingen. Vielleicht werde ich diese irgendwann auch noch posten. Aber erstmal zu dem, was Herr Früholz sagt.

„Wir sollten auch geimpfte Kinder nach Hause schicken“, fordert Ralf Früholz, Leiter der Mainzer Realschule. Aus Sicht des Pädagogen sei das die einzige Chance, Infektionsketten in der Schule zu unterbrechen, da sich ja auch Geimpfte mit Omikron infizieren und das Virus übertragen können.

Warum sollen geimpfte Kinder, die negativ getestet sind, nach Hause geschickt werden? Das ist unlogisch, unsinnig und belastet zu dem auch noch die Kindern erheblich sowie die Eltern. Dies wird eher als eine Bestraffung gesehen, als eine Notwendige Maßnahme. Die Kinder haben bereits mehr als ein Halbes Jahr an Schulunterricht verloren.

Eine Analogie aus der Realen Arbeitswelt: Wenn im gleichen Büro eine Person positiv getestet wird, geht diese in die Isolation und wartet die Bestätigung vom PCR Test ab. Die Personen im gleichen Büro machen einen Selbst-Test oder lassen sich ebenfalls via PCR Test überprüfen. Wenn dieser Negativ ist, geht die Arbeit weiter. Übrigens gilt 3G am Arbeitsplatz seit Anfang Januar:

Grafik zur 3G-Regel am Arbeitsplatz mit Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

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Quelle: Corona: 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht – Bundesregierung

Nun aber ändert die rheinland-pfälzische Landesregierung die Regeln: Von kommender Woche an müssen auch direkte Sitznachbarn eines infizierten Schülers nicht mehr automatisch in Quarantäne, egal ob geimpft oder nicht. Stattdessen sollen alle Kinder einer betroffenen Klasse täglich getestet werden, frisch geimpfte oder genesene Schüler allerdings nur auf freiwilliger Basis. Schulleiter Früholz kann die Neuerung nicht nachvollziehen.

Dies ist bereits in Hessen schon länger. In der Klasse (10.) meines Sohnes (16), waren mittlerweile 7 Corona-Fälle. Müsste mein Sohn zu Hause bleiben, würde er mehr als 14 Wochen Schulbildung verlieren. Mit 16 könnte er alleine zu Hause verbringen, aber dann wird auch nicht irgendetwas gelernt. Also muss ein Elternteil ebenfalls zu Hause sein.

Jetzt kommt natürlich die voreilige Aussage: „die könnten doch Distanzunterricht machen“. Auf dem Papier, ja Distanzunterricht ist eine Option. Das Problem ist nur, aus eigener Erfahrung mit zwei Kindern (an der gleichen Schule, Unterschiedliche Bildungszweige), Distanzunterricht ganz einfach kein Unterricht ist. Nicht mal annährend. Die Kinder haben Aufgaben erhalten, die schlicht in 2 Sekunden per Google Suche gefunden wurden (und auch die Lösungen). Das ist nicht lernen. Das ist stumpfe Wiederholung und nicht dem Bildungsauftrag gerecht.

Vielleicht müssen Schulen und vor allem Lehrpersonal an das „Recht auf Bildung“ erinnert werden?

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert. Das Recht auf Bildung ist zugleich in Artikel 28 der Kinderrechtskonvention verankert. Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit sowie das Schulrecht. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird ein Recht auf Bildung nicht ausdrücklich normiert. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung (-smöglichkeiten) aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. Aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG folgt ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat, ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der Gemeinschaft durch schulische Bildung zu unterstützen und zu fördern (Recht auf schulische Bildung).

Quelle: Recht auf Bildung – Wikipedia