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(M)eine Meinung: Frauen verdienen 18 Prozent weniger

Quelle: Einkommenslücke 2021: Frauen verdienen 18 Prozent weniger | tagesschau.de & BMFSFJ – Lohngerechtigkeit & Art 3 GG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Auch im Jahr 2021 haben Frauen in Deutschland durchschnittlich deutlich weniger verdient als Männer. Erwerbstätige Frauen erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Schnitt einen Stundenlohn von 19,12 Euro brutto. Bei Männern lag der Brutto-Stundenlohn durchschnittlich bei 23,20 Euro und damit 4,08 Euro höher – für 2020 war eine minimal höhere Differenz von 4,16 Euro errechnet worden.

Die Einkommenslücke, der so genannte Gender Pay Gap, blieb damit 2021 im Vergleich zum Vorjahr mit 18 Prozent unverändert. Im Verlauf der vergangenen 15 Jahre ging der geschlechterspezifische Verdienstabstand in Deutschland aber zurück. 2006 verdienten Frauen hierzulande im Schnitt noch 23 Prozent weniger als Männer.


Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das seit dem 6. Juli 2017 in Kraft ist. Ziel ist es, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ in der Praxis stärker durchzusetzen. Dafür umfasst das Gesetz folgende Bausteine:

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgebende mit mehr als 200 Beschäftigten müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgebende mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgebende mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Das deutsche Grundgesetz Artikel 3 besagt:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Es ist für mich unverständlich warum es überhaupt ein Unterschied (immer noch) gibt bzgl. der Bezahlung von Mann und Frau. Warum hat auch die Bundesregierung es für notwendig erachtet ein Gesetz zu erlassen, welches aber nur ab 200 Beschäftigte gilt?

Das Grundgesetzt hat einen maßgeblichen Satz: Art. 3 (2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Zur Gleichberechtigung gehört auch gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit. Warum also muss extra ein Gesetz gemacht werden, welches seit 2017 in Kraft getreten ist und trotzdem nichts an der Situation geändert hat?

Einzig und alleine das was im Grundgesetz steht sollte vollkommen ausreichen. Was fehlt sind Kontrollinstanzen und Prüfungen von allen Unternehmen (egal welche Größe). Sollte ein Unternehmen einen Unterschied im Gehalt nicht erklären können, so ist Rückwirkend das Gehalt zu zahlen und entsprechende hohe Geldstrafe dazu.

Persönlich weiß ich nicht mal warum in Deutschland so viel Geheimnistuerei gemacht wird rund um das Thema was jemand verdient?! Es sollte insgesamt einfach verpflichtend Transparent gemacht werden, was jede Person in einem Unternehmen (egal welche Größe) verdient.