Quelle: ZDF
Einem Gutachten zufolge sollten Beamte, die sich für die AfD einsetzen oder Mitglied sind, berufliche Folgen spüren. AfD-Nähe sei mit der Pflicht zur Verfassungstreue unvereinbar.
Wer als Beamter für die AfD eintritt, sollte demnach berufliche Konsequenzen spüren, bis hin zur Entlassung. Erforderlich mache dies die „fortgeschrittene Radikalisierung der AfD“, heißt es in dem Gutachten. Schließlich hätten Beamte die Pflicht, „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer.
Während ich definitiv dies für sinnvoll und notwendig halte, stellt es jedoch derzeit ein paar Probleme bzw. Fragen:
Die AfD ist derzeit eine erlaubte Partei in einem demokratischen Land. So lange die AfD erlaubt ist, kann und darf es keine Einschränkungen geben bzgl. GG Art. 2 sowie Art. 5.
Zweitens, warum nur Beamte? Im Sinne der Gleichbehandlung GG Art. 3, sollten alle Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst betroffen sein.
Dies stellt auch die unangenehme Fragen in Richtung Verfassungsschutz und warum die AfD immer noch nur ein „Beobachtungsfall“ ist.