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(M)eine Meinung: CDU will IP Adressen 6 Monate speichern

Quelle: bundestag.de (PDF Datei)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in der Ampel-Koalition umstrittene anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland gekippt. Die Luxemburger Richter erklärten die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Die Regelung zur Aufklärung von Verbrechen ist in Deutschland seit Jahren umstritten. Nach der ursprünglichen Ausgestaltung waren Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Verkehrsdaten anlasslos zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Nun taucht die Drucksache 20/3687 auf:

Antrag der Fraktion der CDU/CSU IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Schutz unserer Kinder hat überragende Bedeutung. Diesem Anspruch muss der Staat auch im digitalen Zeitalter gerecht werden. Den Ermittlungsbehörden müssen wir die notwendigen und angemessenen Methoden für die Aufklärung von Taten an die Hand geben, denn die Digitalisierung hat den sexuellen Kindesmissbrauch auf eine neue Stufe gehoben. In einem erschreckend hohen Ausmaß stellen die Täter Fotos oder Filme von sexuellem Missbrauch ins Internet. Das Bundeskriminalamt verzeichnete allein 2021 über 15.000 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs und mehr als 39.000 Fälle des Herstellens, Besitzes und der Verbreitung von Fotos und Videos, auf denen Kinder missbraucht und vergewaltigt werden. Das ist ein Anstieg um mehr als 50 Prozent zum Vorjahr. Jahr für Jahr können abertausende nachweislich in Deutschland begangene Taten nicht aufgeklärt werden, weil die notwendigen IP-Adress-Daten zur Ermittlung der Täter mangels Speicherung nicht mehr verfügbar sind. Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern. Deshalb müssen die durch den Europäischen Gerichtshof eröffneten Möglichkeiten vollumfänglich genutzt werden. Die bisherigen Vorschläge der Ampel im Koalitions-vertrag bleiben jedoch dahinter zurück. Wir begrüßen, dass die Bundesinnenministerin Faeser diese Möglichkeiten aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nutzen möchte. Ebenso begrüßen wir ihre Ankündigung, schnellstmöglich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf hinzuwirken. So versetzen wir unsere Ermittlungsbehörden in die Lage, schwere Kriminalität zu bekämpfen und die Schwächsten in unserer Gesellschaft wirksam zu schützen. Demgegenüber sind andere Vorschläge – wie etwa das von Bundesminister Buschmann favorisierte sog. „Quick-Freeze-Verfahren“ – nach einhelliger Einschätzung der Ermittlungsbehörden untauglich. Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden. Die Forderung nach „Quick-Freeze“ ist also eine Nebelkerze, die von den notwendigen und geeigneten Maßnahmen ablenken soll. Wenn kinderpornografisches Material digital aufgespürt wird, ist die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter. Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleich-bar einem temporären digitalen Autokennzeichen – lassen sich die Täter ermitteln. Ohne klare gesetzliche Pflicht speichern die Telekommunikationsunternehmen diese Daten jedoch aktuell unterschiedlich lange. Zu oft sind die Daten deshalb nicht mehr vorhanden, wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten. Weitere Ermittlungen sind dann nicht mehr möglich, da schlicht keine IP-Adressen mehr zugeordnet werden können.

begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, vorsehen; • zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung der Kriminalität und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identität der Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel be-treffenden Daten vorsehen; • es zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zum Schutz der nationalen Sicher-heit gestatten, den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste aufzugeben, während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern. Der durch den Europäischen Gerichtshof ausdrücklich festgestellte gesetzgeberische Handlungsspielraum zur Speicherung von IP-Adressen muss nun unverzüglich genutzt werden. Entgegen der Speicherung von sonstigen Verkehrs- und Standortdaten handelt es sich dabei um einen deutlich geringfügigeren Eingriff in Grundrechte. Gleichzeitig muss die Speicherpflicht so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis bei der Aufklärung von Missbrauchstaten hilft. Dem dient auch die Befristung der Speicherpflicht auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Zudem müssen die Portnummern mitgespeichert werden, um eine rechtssichere Zuordnung der IP-Adresse auch dann zu ermöglichen, wenn Provider eine Adresse mehrfach vergeben. Darüber hinaus brauchen wir praxistaugliche und zügige Abrufverfahren – gerade wenn es darum geht, noch andauernden Missbrauch zu verhindern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie umsetzt und dabei insbesondere

  • eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern trifft, damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können;
  • eine sechsmonatige Speicherverpflichtung vorsieht;
  • ein geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Ab-rufverfahren einführt, einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge.

Berlin, den 27. September 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion


TL;DR: Die Unionsfraktion will eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie“.

Das die CDU nicht gerade die Digitalisierungs-Partei ist oder von sich behaupten kann Ahnung zu haben bzgl. Internet und IP Adressen dürfte wohl klar sein. Vielleicht sollte jemand der CDU mal erklären, dass ISPs i.d.R. Ihren Kunden keine feste IP-Adresse zuweisen? Oder das jede Nutzung einer VPN die IP-Adresse verschleiert? Aber das es auch dinge wie Tor Netzwerk oder Tails gibt?