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Durchführungsverordnung über die Teilmobilisierung in der Russischen Föderation

Quelle: kremlin.ru (Englisch)

Gemäß den föderalen Gesetzen Nr. 61-FZ Über die Verteidigung vom 31. Mai 1996 und Nr. 31-FZ Über die Mobilisierungsvorbereitungen und die Mobilisierung in der Russischen Föderation vom 26. Februar 1997 sowie dem föderalen Gesetz Nr. 53-FZ Über die Wehrpflicht und den Militärdienst vom 28. März 1998 erklärte der Präsident die Teilmobilisierung in der Russischen Föderation ab dem 21. September 2022.

Der Erlass sieht die Einberufung von Bürgern der Russischen Föderation zum Dienst in den Streitkräften der Russischen Föderation im Rahmen der Mobilmachung vor. Bürger der Russischen Föderation, die im Rahmen der Mobilisierung zum Militärdienst einberufen werden, genießen den Status von Militärangehörigen, die in den Streitkräften der Russischen Föderation unter Vertrag stehen.

In der Exekutivverordnung werden die Geldleistungen für die Bürger der Russischen Föderation, die im Rahmen der Mobilisierung zum Militärdienst einberufen werden, sowie die Dauer der von den Militärangehörigen unterzeichneten Militärdienstverträge, die Gründe für die Entlassung der vertraglich verpflichteten Militärangehörigen und der Bürger, die im Rahmen der Mobilisierung zum Militärdienst in den Streitkräften der Russischen Föderation einberufen werden, festgelegt.

Entsprechende Anweisungen wurden an die Regierung der Russischen Föderation und die höchsten Regierungsbeamten in den Subjekten der Russischen Föderation gerichtet.

Gemäß der Exekutivverordnung werden Bürger der Russischen Föderation, die bei Rüstungsunternehmen beschäftigt sind, für die Dauer ihrer Beschäftigung bei diesen Unternehmen von der Mobilisierungspflicht befreit. Die Regierung der Russischen Föderation legt fest, welche Kategorien von Bürgern der Russischen Föderation das Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht haben und in welcher Weise diese Befreiung gewährt wird.