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Gemeinsame Erklärung zur Unterstützung der Ukraine und des Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)

Quelle: auswaertiges-amt.de

Erklärung im Namen der Regierungen von Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, der Marshallinseln, Moldawien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Palau, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, des Vereinigtes Königreichs, der Vereinigte Staaten, Zypern, der Europäischen Union:

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Klageschrift, mit der die Ukraine ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof nach der Konvention der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes einleitet, durch das die Ukraine feststellen lassen will, dass Russland nicht berechtigt ist, auf der Grundlage unbelegter Behauptungen, es finde ein Völkermord statt, in der Ukraine militärische Maßnahmen durchzuführen.

Wir bekräftigen, wie wichtig dieses Verfahren ist, und rufen Russland erneut dringend dazu auf, seine militärischen Operationen in der Ukraine, wie vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 16. März 2022 über vorsorgliche Maßnahmen angeordnet, umgehend einzustellen.

Wie der Gerichtshof wiederholt erklärt hat, sind seine Beschlüsse über vorsorgliche Maßnahmen für die Streitparteien rechtlich bindend. Kommt Russland dem Beschluss des Gerichtshofs vom 16. März 2022 nicht nach, so stellt dies mithin einen weiteren Bruch seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen dar.

Wir nehmen die öffentliche Erklärung vom 1. Juli 2022 zur Kenntnis, der zufolge die Ukraine bekannt gegeben hat, dass sie ihren Schriftsatz dem Gerichtshof übermittelt hat.

Wir begrüßen erneut die Bemühungen der Ukraine sicherzustellen, dass das Völkerrecht geachtet wird und der Gerichtshof seiner grundlegenden Aufgabe nachkommen kann, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern.

In der Völkermordkonvention ist die feierliche Verpflichtung verankert, das Verbrechen des Völkermords zu verhüten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wie der Internationale Gerichtshof selbst in seinem Gutachten vom 28. Mai 1951 betreffend Vorbehalte zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ausführte, besteht das Ziel der Konvention darin, einerseits das Weiterleben bestimmter Menschengruppen sicherzustellen und andererseits die elementarsten Grundsätze der Moralität zu bekräftigen und festzuschreiben.

Es liegt im Interesse der Vertragsparteien der Völkermordkonvention und darüber hinaus der gesamten internationalen Gemeinschaft, dass die Konvention nicht missbraucht oder zweckentfremdet wird. Daher beabsichtigen die Unterzeichner der vorliegenden Erklärung, die Vertragsparteien der Völkermordkonvention sind, diesem Verfahren beizutreten.

Im Lichte der in diesem Fall aufgeworfenen ernsten Fragestellungen und angesichts der weitreichenden Konsequenzen des vom Gerichtshof zu erlassenden Urteils ist es wichtig, dass die Vertragsparteien der Konvention ihre Auslegung einiger ihrer wesentlichen Bestimmungen dem Internationalen Gerichtshof erläutern können.

Abschließend bekräftigen wir, dass Russland für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden muss. In diesem Zusammenhang sind wir der Auffassung, dass die russischen Verstöße gegen das Völkerrecht die internationale Verantwortlichkeit des Landes nach sich ziehen und dass die von der Ukraine als Folge der russischen Verstöße gegen das Völkerrecht erlittenen Verluste und Schäden im Einklang mit dem Grundsatz der Staatenverantwortlichkeit umgehende Reparationsleistungen durch Russland in vollem Umfang erfordern.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft erneut dazu auf, alle Möglichkeiten auszuloten, wie sie die Ukraine in ihrem Verfahren vor dem IGH unterstützen kann.