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Auslieferung von Herrn Julian Assange an die USA genehmigt

Quelle: blog.gov.uk (Englisch)

"Nach dem Auslieferungsgesetz von 2003 muss der Innenminister eine Auslieferungsanordnung unterzeichnen, wenn keine Gründe gegen die Anordnung sprechen. Auslieferungsanträge werden erst dann an den Innenminister weitergeleitet, wenn ein Richter nach Prüfung verschiedener Aspekte des Falles entscheidet, dass die Auslieferung erfolgen kann.

"Am 17. Juni wurde nach Prüfung durch den Magistrates Court und den High Court die Auslieferung von Herrn Julian Assange an die USA angeordnet. Herr Assange hat das übliche 14-tägige Recht, Berufung einzulegen.

"In diesem Fall haben die britischen Gerichte nicht festgestellt, dass eine Auslieferung von Herrn Assange repressiv, ungerecht oder ein Missbrauch des Verfahrens wäre. Sie haben auch nicht festgestellt, dass die Auslieferung mit seinen Menschenrechten unvereinbar wäre, einschließlich seines Rechts auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäußerung, und dass er in den USA angemessen behandelt wird, auch in Bezug auf seine Gesundheit."


Assange ist nicht einmal US-Bürger, er ist Australier. Wikileaks ist auch kein amerikanisches Medium. Die einzige Verbindung zu den USA liegt darin, dass Assange offenkundiges Fehlverhalten amerikanischer Politiker, Militärs und Geheimdienstler öffentlich gemacht hat. Auch zahlreiche Medienhäuser dieser Welt - die New York Times, der Guardian, der Spiegel, die Süddeutsche Zeitung - haben auf Grundlage von Geheimdokumenten schon über diese oder ähnliche Skandale berichtet.

Wenn das Urteil in nächster Instanz nicht zurückgenommen wird und Assange in die Vereinigten Staaten ausgeliefert wird und womöglich für Jahrzehnte weggesperrt wird, wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Sie bringen damit Journalisten und Journalistinnen weltweit in Gefahr.