Quelle: heise.de
Es hagelt derzeit Bußgelder wegen Datenschutzverstößen gegen deutsche Unternehmen. Die Landesdatenschutzbehörden nehmen diesbezüglich im europäischen Vergleich eine Spitzenposition ein. Doch ein Bereich, der die Bürgerinnen und Bürger stark betrifft, findet in der medialen Berichterstattung kaum statt: Die öffentliche Verwaltung. Welche datenschutzrechtlichen Pflichten entstehen für die Behörden aus der DSGVO heraus? Welche Sanktionen haben sie zu befürchten?
Diese Fragen stellen sich Heise-Justiziar Joerg Heidrich und c't-Redakteur Holger Bleich in der aktuellen Episode des c't-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache. Ein versierter Gast steht Rede und Antwort: Dr. Daniel Sandvoß lehrt seit 2010 am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (NSI) und der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN). Sein Schwerpunkt in der Lehre liegt im Bereich Datenschutz und Digitalisierung. Im Datenschutz ist der zudem intensiv als Fortbildungsreferent tätig.
Sandvoß erklärt in der Podcast-Episode, welche Änderungen sich aus der DSGVO für die Kommunen ergeben haben. Er schildert, warum er es für sinnvoll hät, dass Behörden anders als Unternehmen nicht mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Spannend: Sandvoß berichtet aus seinen alltäglichen Erfahrungen bei Datenschutz-Fortbildungen, die er für Beamte in Verwaltungen seit Jahren abhält. Die Awareness sei teilweise gestiegen, es gebe viele gute Beispiele engagierter Kommunen, denen die Themen DSGVO und Datenschutz eben nicht egal seien