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Regierungspressekonferenz vom 22. April 2022 - Behörden Facebook Seiten abschalten?!?

Quelle: bundesregierung.de | kommunal.de

Frage: Frau Hoffmann, wir warten noch auf Ihre Antwort zum Thema Facebook-Seite der Bundesregierung.

SRS’in Hoffmann: Da kann ich Ihnen helfen, da müssen Sie jetzt nicht mehr warten.

Die Bundesregierung sieht die sozialen Medien als eine zeitgemäße Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit an, mit der sie - und das ist ja auch verfassungsrechtlich so geboten - Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele unterrichtet und informiert. Gerade die große Bedeutung moderner Kommunikationsformen hat sich zum Beispiel während der Pandemie oder auch jetzt im Ukraine-Krieg besonders gezeigt. Die Sozialen-Medien-Plattformen ermöglichen der Bundesregierung einen unmittelbaren und schnellen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern - gerade auch in Krisenzeiten, um Desinformationen wirksam zu bekämpfen.

Auf Facebook aktiv zu sein bedeutet für die Bundesregierung aber nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis des Unternehmens einverstanden zu erklären. Wir sind jetzt in einer Klärung der schwierigen und komplexen Sach- und Rechtsfragen, die damit in Zusammenhang stehen. Aber bis das geklärt ist, bleibt unser Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit.

Zusatzfrage: Die Fragen richten sich ja an Sie, weil der Bundesdatenschutzbeauftragte Sie auffordert, die Seiten zu löschen. Ist die Bundesregierung beziehungsweise das BPA der Ansicht, dass die Daten von Facebook rechtskonform nach DSGVO genutzt werden?

SRS’in Hoffmann: Da sind wir eben in der Prüfung dieser Sach- und Rechtslage, und solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, halten wir an dem Auftritt fest, und zwar in einer möglichst datenschutzfreundlichen Ausgestaltung.

Frage: Nach meinem Verständnis war die Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten vorgenommen worden. Ist das nicht seine Rolle? Wenn Sie jetzt sagen, die Prüfung dauere an: Was ist dann die Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten wert?

SRS’in Hoffmann: Die Bundesregierung sieht da den Bedarf einer weitergehenden Prüfung, und an der sind wir dran.

Zusatzfrage: Das, was der Bundesdatenschutzbeauftragte qua Funktion und Kompetenz als Prüfung und Empfehlung daraus vorgelegt hat, ist für die Bundesregierung nicht ausreichend?

SRS’in Hoffmann: Wir sind jetzt mit einer endgültigen Klärung der Rechtslage und der Sachlage beschäftigt.


Oder könnte auch genannt werden: "Wenn der Datenschutz in die Absurdität getrieben wird... "

Alle wissen das Facebook bzw. der Konzern "Meta" eine Datenkrake ist. Es ist nun mal das größte Soziale Netzwerk:

03-05-2022_12-26-45

Quelle: statista.com

Aber mal im Ernst: Warum sollen Behörden Ihre Facebookseiten abschalten? Der Nutzer ist der Bürger/die Bürgerin. Die Entscheidung Facebook zu nutzen und damit die App zu installieren, ein Benutzerkonto anzulegen, liegt also beim Nutzer. Der Nutzer muss also Einwilligen, das dessen Daten vom Meta Konzern genutzt werden. Die Behörden geben lediglich Inhalte / Informationen auf dessen Facebook Seiten bekannt. Diese können gar nicht von der Sammelwut des Meta Konzerns profitieren oder die Daten nutzen.

Sonst wird überall vom "mündigen Bürger" gesprochen (vor allem während der Pandemie) und dass der Bürger/Bürgerin selbst entschieden muss.

Witzig ist schon, wie scheinbar die Bundesregierung aber auch nicht die Logik vom Bundesdatenschutzbeauftragten folgen kann und erstmal die Sachlage und Rechtslage prüfen will.