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Europäische Parlament: Paket zu digitalen Diensten

Quelle: consilium.europa.eu

Ein sicherer und offener digitaler Raum für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der EU

Der Rat hat sich am 25. November 2021 auf eine allgemeine Ausrichtung zum Gesetz über digitale Dienste und zum Gesetz über digitale Märkte geeinigt, zwei wichtige Gesetzgebungsdossiers, die dazu beitragen sollen, einen sicheren und offenen digitalen Raum für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der EU zu schaffen.

Mit dem Vorschlag zum Gesetz über digitale Dienste sollen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der EU im Internet geschützt werden. Ziel des Vorschlags für ein Gesetz über digitale Märkte ist die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen, indem Vorschriften für Big-Tech-Unternehmen eingeführt werden.

Am 24. Februar 2022 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte (DMA) erzielt, das einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren und stärker wettbewerbsorientierten Gestaltung des digitalen Sektors bedeutet.

Das Gesetz über digitale Dienste konzentriert sich auf die Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für digitale Nutzer und Unternehmen sowie auf den Schutz der Grundrechte im digitalen Raum durch die Festlegung neuer Vorschriften

  • zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte, einschließlich Waren, Dienstleistungen und Informationen, unter uneingeschränkter Achtung der Charta der Grundrechte,
  • zur Bewältigung gesellschaftlicher Risiken im Internet,
  • zur Rückverfolgbarkeit von Händlern auf Online-Marktplätzen,
  • zu Transparenzmaßnahmen für Online-Plattformen,
  • zur verstärkten Aufsicht.

Dies wird erreicht, indem eine Reihe von Anforderungen und ein klarer Rahmen für Rechenschaftspflicht und Transparenz der Anbieter von Vermittlungsdiensten eingerichtet wird. Zu den Anbietern gehören:

  • Online-Marktplätze
  • soziale Netzwerke
  • Plattformen zum Austausch von Inhalten
  • Online-Plattformen für Reisen und Unterbringung

Dies bedeutet, dass alle Online-Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, die neuen Vorschriften einhalten müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind.

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